Die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlage der Wildtiere sollte sich nicht nur auf die Erhaltung seltener oder in ihrem Bestand gefährdeter Arten beschränken, sondern sich auf Lebensräume und Biotoptypen konzentrieren.
Diese Aktivitäten können nur in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern geschehen. So dienen Maßnahmen des Biotopschutzes auch den Tierarten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen. Eine Unterteilung in „nützliche“ Arten, „schädliche“ Arten oder „jagdlich interessante“ Arten wird es nicht geben.
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Kreisjägerschaft Hildburghausen e. V.
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