Jagdrecht
Das Jagdrecht ist definiert als die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu und ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Durch die Untrennbarkeit von Jagdrecht und Grundeigentum steht das Jagdrecht unter der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
Warum jage ich ...
Die Jagd einst...
Seit Beginn der Menschheitsgeschichte diente die Suche nach Beute prähistorischer Jäger dem Nahrungserwerb. Der Mensch war mit allen Arten ein fester funktionaler Bestandteil des Lebensraumes. Seit dieser Zeit hat der werdende Mensch bewusst eine Kulturlandschaft gestaltet.
Die Jagd heute ...
Heute leben wir in einer durch menschliche Nutzung geprägten Kulturlandschaft. Es gilt das Prinzip der Nachhaltigkeit. Der Jäger kann nur so viel Wild aus der Natur entnehmen, wie jedes Jahr nachwächst. So wird eine Population nicht gefährdet. In Deutschland und in Thüringen regeln Gesetze das Jagdwesen und verpflichten Revierinhaber zur Wildhege. Wildtiere zu hegen bedeutet, einen den landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten.
POSTANSCHRIFT
Kreisjägerschaft Hildburghausen e. V.
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